Unsere Busreisen werden mit einem „Spezialbus", der mit Hebebühne und Hecktoilette für Rollstuhlfahrer ausgestattet ist, durchgeführt. Es besteht in diesem Bus die Möglichkeit mit Hilfe des „Schwebesitzes" zur jeweiligen Sitzreihe zu gelangen oder im zuvor sicher verankerten Rollstuhl sitzen zu bleiben.
Bei den meisten Flugreisen setzen wir einen Spezial-Transportstuhl ein, mit dem Sie problemlos zu Ihrem Sitzplatz befördert werden und bei Bedarf während des Fluges auch zur Toilette.
Alle angegebenen Hotels und Ferienanlagen werden vor der Reise von uns und unseren Partnern auf mögliche Barrieren überprüft. Da es sich nicht nur um spezielle Behindertenwohnanlagen handelt, sondern auch um reine Urlaubshotels, muss zum Teil mit Einschränkungen Ihrer alltäglichen Gewohnheiten gerechnet werden. Die angegebenen Hotelkategorien entsprechen der amtlichen Kategorisierung der jeweiligen Länder.
Abflug- bzw. Abfahrtsorte werden jeweils in der Reisebeschreibung des Kataloges bekanntgegeben.
Sollten Sie eine längere Anreise zum Abflug- bzw. Abfahrtsort haben, können wir Ihnen auch gerne eine Möglichkeit zur Zwischenübernachtung vermitteln. Die Anreise zum Treffpunkt erfolgt in eigener Regie.
Auf Busreisen ist die Mitnahme eines E-Rollstuhls kein Problem, da dieser im Bus sicher verankert werden kann. Auf Flugreisen bedarf die Mitnahme von Elektro-Rollstühlen einer besonderen Genehmigung der Fluggesellschaft. Voraussetzung für die Beförderung ist eine Trocken- oder Gel-Batterie mit abgeklemmten Polen. Eine Nassbatterie wird meist nicht von den Fluggesellschaften akzeptiert. Wir bitten um frühzeitige Meldung, da ein Elektro-Rollstuhl einen Spezialtransfer erfordert.
Im Rahmen der Verhinderungspflege ist es möglich unter bestimmten Voraussetzungen die Aufwendungen für Reiseassistenz (Assistenzpakete und persönliche Assistenz) erstattet zu bekommen. Der Antrag muss vor Reisebeginn bei der Pflegekasse eingereicht werden. Ersetzt werden die Kosten für eine Ersatzpflegeperson bis zu 1.432,- Euro jährlich.
Haben Sie sich für eine Reise entschieden, schicken Sie uns Ihr ausgefülltes Anmeldeformular zu.
Bitte füllen Sie beide Seiten sorgfältig aus. Wir benötigen diese wichtigen Angaben von Ihnen und Ihren auf der Reise benötigten Hilfsmittel, denn nur so kann ein reibungsloser Reiseablauf garantiert werden.
Nach Erhalt Ihrer Anmeldung senden wir Ihnen eine Empfangsbestätigung zu, aus der hervorgeht, dass Sie verbindlich angemeldet sind. Sobald die Reise durch das Erreichen der Mindestteilnehmerzahl durchgeführt werden kann, senden wir Ihnen eine Reisebestätigung und Rechnung zu. Diese beinhaltet neben den von Ihnen in der Anmeldung gewünschten Versicherungen den Sicherungsschein nach § 651k des Bürgerliches Gesetzbuches (BGB).
Dieser Sicherungsschein garantiert Ihnen, dass die Versicherung, infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters eintritt und die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises sowie zusätzlich notwendige Aufwendungen für die Rückreise übernimmt. Damit sind alle Ihre Zahlungen von Anfang an abgesichert.
Mit der Übergabe des Sicherungsscheines wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig.
Weitere Informationen zur Reise oder Unterlagen wie genaue Treffpunkte, Flugtickets, Versicherungspolicen und gegebenenfalls Visaformulare erhalten Sie danach in einem gesonderten Schreiben.
Für weitere Auskünfte und Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Zu Ihrer Sicherheit empfehlen wir dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Die Policen erhalten Sie mit Ihrer Reisebestätigung.
Alleinreisende Menschen mit Behinderung sollten in der Lage sein, sich möglichst selbständig zu bewegen und im Hotel sowie bei Ausflügen nur die Hilfen benötigen, die durch die
„allgemeinen Hilfeleistungen unseres Teams" abgedeckt sind. Die Bewältigung von größeren Steigungen und längeren Strecken sollte kein Problem darstellen. Bei Unklarheiten möchten wir Sie besonders auf unseren Assistenzzuschlag hinweisen.
Benötigen Sie intensive Unterstützung sowie pflegerische Hilfe, so können wir Ihnen eine persönliche Assistenz vermitteln, die Sie auf der Reise begleitet und die diese Tätigkeiten dann gerne übernimmt. Der Reisepreis für diese Assistenz, ein angemessenes Taschengeld sowie die An- und Abreisekosten zum Treffpunkt, sind von Ihnen zu tragen.
Auf jeder Gruppenreise sind kompetente und hilfsbereite Mitarbeiter von uns dabei, die Ihnen mit folgenden Hilfestellungen zur Seite stehen (bereits im Reisepreis enthalten!):
Menschen mit Körperbehinderung, die in gewissem Umfang Assistenz oder Pflege benötigen, können bei uns mitreisen! Falls Sie ohne eigene Begleitperson reisen und folgende Hilfestellungen benötigen, verlangen wir dafür die entsprechenden Zuschläge zum Reisepreis.
Bei Zahlung dieser Zuschläge stellen wir eine qualifizierte Person, die Ihnen behilflich ist. Allerdings steht Ihnen diese Person dann nicht ständig zur Verfügung, mit Ausnahme der persönlichen Assistenz.
Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie sich nicht sicher sind, in welcher Form Sie Unterstützung und Assistenz benötigen.
Wir weisen darauf hin, dass Angaben über Hilfebedarf bzw. Assistenzleistungen umfassend und wahrheitsgemäß gemacht werden müssen. Sollte dies nicht der Fall sein und stellt sich heraus, dass Sie mehr Pflegeleistungen benötigen als angegeben, müssen wir Ihnen die dadurch entstehenden Kosten nachträglich in Rechnung stellen.
Seien Sie also bei der Darstellung ihres Hilfebedarfs sehr gewissenhaft.
Ihnen die für Sie notwendige Hilfe zur Verfügung zu stellen, ist uns ein wichtiges Anliegen.
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