Haben Sie sich für eine Reise entschieden, schicken Sie uns Ihr ausgefülltes Anmeldeformular zu.
Bitte füllen Sie beide Seiten sorgfältig aus. Wir benötigen diese wichtigen Angaben von Ihnen und Ihren auf der Reise benötigten Hilfsmittel, denn nur so kann ein reibungsloser Reiseablauf garantiert werden.
Nach Erhalt Ihrer Anmeldung senden wir Ihnen eine Empfangsbestätigung zu, aus der hervorgeht, dass Sie verbindlich angemeldet sind. Sobald die Reise durch das Erreichen der Mindestteilnehmerzahl durchgeführt werden kann, senden wir Ihnen eine Reisebestätigung und Rechnung zu. Diese beinhaltet neben den von Ihnen in der Anmeldung gewünschten Versicherungen den Sicherungsschein nach § 651k des Bürgerliches Gesetzbuches (BGB).
Dieser Sicherungsschein garantiert Ihnen, dass die Versicherung, infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters eintritt und die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises sowie zusätzlich notwendige Aufwendungen für die Rückreise übernimmt. Damit sind alle Ihre Zahlungen von Anfang an abgesichert.
Mit der Übergabe des Sicherungsscheines wird eine Anzahlung von 25 % des Reisepreises fällig.
Weitere Informationen zur Reise oder Unterlagen wie genaue Treffpunkte, Flugtickets, Versicherungspolicen und gegebenenfalls Visaformulare erhalten Sie danach in einem gesonderten Schreiben.
Für weitere Auskünfte und Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Die Anreise zum Abflug- bzw. Abfahrtsorteerfolgt in eigener Regie. Sollten Sie eine längere Anreise zum Abflug- bzw. Abfahrtsort haben, können wir Ihnen auch gerne eine Möglichkeit zur Zwischenübernachtung vermitteln.
Unsere Busreisen werden mit einem „Spezialbus", der mit Hebebühne und Toilette für Rollstuhlfahrer ausgestattet ist, durchgeführt. Es besteht in diesem Bus die Möglichkeit mit Hilfe des „Schwebesitzes" zur jeweiligen Sitzreihe zu gelangen oder im zuvor sicher verankerten Rollstuhl sitzen zu bleiben.
Bei den meisten Flugreisen setzen wir einen Spezial-Transportstuhl ein, mit dem Sie problemlos zu Ihrem Sitzplatz befördert werden und bei Bedarf während des Fluges auch zur Toilette.
Auf Busreisen ist die Mitnahme eines E-Rollstuhls kein Problem, da dieser im Bus sicher verankert werden kann. Auf Flugreisen bedarf die Mitnahme von Elektro-Rollstühlen einer besonderen Genehmigung der Fluggesellschaft. Voraussetzung für die Beförderung ist eine Trocken- oder Gel-Batterie mit abgeklemmten Polen. Eine Nassbatterie wird meist nicht von den Fluggesellschaften akzeptiert.
Wir bitten um frühzeitige Meldung, da ein Elektro-Rollstuhl einen Spezialtransfer erfordert.
Die maximale Größe eines Rollstuhls zur Beförderung im Flugzeug: Länge 135 cm, Höhe 86 cm, Breite 120 cm
Alle angegebenen Hotels und Ferienanlagen werden vor der Reise von uns und unseren Partnern auf mögliche Barrieren überprüft. Da es sich nicht nur um spezielle Behindertenwohnanlagen handelt, sondern auch um reine Urlaubshotels, muss zum Teil mit Einschränkungen Ihrer alltäglichen Gewohnheiten gerechnet werden. Die angegebenen Hotelkategorien entsprechen der amtlichen Kategorisierung der jeweiligen Länder.
Zu Ihrer Sicherheit empfehlen wir dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- sowie einer Reisekrankenversicherung. Die Policen erhalten Sie mit Ihrer Reisebestätigung.
Verhinderungspflege:
Gemäß § 39 SGB XI ist es möglich, im Rahmen der Verhinderungspflege, unter bestimmten Voraussetzungen Aufwendungen für Reiseassistenz (Assistenzpakete und persönliche Assistenz) erstattet zu bekommen.
Kurzzeitpflege:
Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationäre Pflege nicht aus, besteht Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung (§ 42 SGB XI). Wenn keine geeignete Einrichtung zur Verfügung steht, kann die Kurzzeitpflege auch bei anderen Einrichtungen und Veranstaltern gezahlt werden.
Der Antrag für Kurzzeit- sowie auch Verhinderungspflege muss vor der Maßnahme bei der Pflegekasse eingereicht werden. Ersetzt werden Aufwendungen bis zu 1.550 € für maximal 28 Tage im Kalenderjahr.
Wer Anspruch auf Verhinderungspflege hat, kann den Höchstbetrag jährlich ebenfalls für die Pflege in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung einsetzen.
Förderung von Erholungsaufenthalten für Schwerstbehinderte im Rahmen der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
Zuschüsse zu Erholungsaufenthalten können zur Abdeckung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs Blinden, Querschnittgelähmten, Schwer-Schädel-Hirnverletzten und anderen vergleichbaren Verletzen/ Berufserkrankten mit einer MdE von 80% und mehr im Rahmen der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft bewilligt werden (§ 39 Abs. 1 Nr. 3 SGB VII). Erholungsaufenthalte dienen dem Erreichen und der Sicherstellung des Rehabilitationserfolges.
Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass vor Antritt des Erholungsaufenthaltes ein Antrag auf einen Zuschuss bei dem Unfallversicherungsträger gestellt wird.
Alleinreisende Menschen mit Behinderung sollten in der Lage sein, sich möglichst selbständig zu bewegen und im Hotel sowie bei Ausflügen nur die Hilfen benötigen, die durch die
„allgemeinen Hilfeleistungen unseres Teams" abgedeckt sind. Die Bewältigung von größeren Steigungen und längeren Strecken sollte kein Problem darstellen. Bei Unklarheiten möchten wir Sie besonders auf unseren Assistenzzuschlag hinweisen.
Benötigen Sie intensive Unterstützung sowie pflegerische Hilfe, so können wir Ihnen eine persönliche Assistenz vermitteln, die Sie auf der Reise begleitet und die diese Tätigkeiten dann gerne übernimmt. Der Reisepreis für diese Assistenz, ein angemessenes Taschengeld sowie die An- und Abreisekosten zum Treffpunkt, sind von Ihnen zu tragen.
Auf jeder Gruppenreise sind kompetente und hilfsbereite Mitarbeiter von uns dabei, die Ihnen mit folgenden Hilfestellungen zur Seite stehen (bereits im Reisepreis enthalten!):
Menschen mit Körperbehinderung, die in gewissem Umfang Assistenz oder Pflege benötigen, können bei uns mitreisen! Falls Sie ohne eigene Begleitperson reisen und folgende Hilfestellungen benötigen, verlangen wir dafür die entsprechenden Zuschläge zum Reisepreis.
Assistenzpaket A (zeitlicher Aufwand bis etwa 3 Stunden täglich)
Assistenzpaket B (zeitlicher Aufwand bis etwa 5 Stunden täglich)
Persönliche Assistenz
Bei Zahlung dieser Zuschläge stellen wir eine qualifizierte Person, die Ihnen behilflich ist. Allerdings steht Ihnen diese Person dann nicht ständig zur Verfügung, mit Ausnahme der persönlichen Assistenz.
Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie sich nicht sicher sind, in welcher Form Sie Unterstützung und Assistenz benötigen.
Assistenz
Wir weisen darauf hin, dass Angaben über Hilfebedarf bzw. Assistenzleistungen umfassend und wahrheitsgemäß gemacht werden müssen. Sollte dies nicht der Fall sein und stellt sich heraus, dass Sie mehr Pflegeleistungen benötigen als angegeben, müssen wir Ihnen die dadurch entstehenden Kosten nachträglich in Rechnung stellen.
Seien Sie also bei der Darstellung ihres Hilfebedarfs sehr gewissenhaft.
Ihnen die für Sie notwendige Hilfe zur Verfügung zu stellen, ist uns ein wichtiges Anliegen.
Hilfsmittel
Falls Sie auf spezielle persönliche Hilfsmittel angewiesen sind, so sind diese bei Anmeldung anzugeben. Die Beförderung ist genehmigungspflichtig.
Reiseleitung
Wir behalten uns vor, die namentlich genannte Reiseleitung zu ändern.
Die Angebote zu den vertraglichen Reiseleistungen in unserem Prospekt entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Auch die im Prospekt angegebenen Preise sind für uns bindend.
Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung des Reisepreises und/ oder Leistungsänderungen insbesondere aus folgenden Gründen zu erklären:
Über eventuelle Leistungs- bzw. Preisänderungen informieren wir Sie selbstverständlich vor Vertragsschluss.
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