Reiseassistenz

Reiseassistenz

Eine Aufgabe des Reiseservices des BSK e.V. ist die Vermittlung und Schulung von Reiseassistenten. Mit Hilfe vom BSK ausgebildeten Reiseassistenten können Menschen mit Behinderung das Recht auf Urlaub in Anspruch nehmen, da sie dadurch auch während der Reise die notwendigen Alltagshilfen erhalten.

Seit dem Jahr 1987 bietet der BSK e.V. Schulungen für Menschen an, die als Assistent entweder für Gruppenreisen oder für Individualreisenden tätig sein wollen, die jedoch wenig oder keine Erfahrung im Umgang mit Menschen mit Behinderungen haben.